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Glossar

Name des Begriffes: kirchliche Körperschaften

Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Kirchengemeinden und ihre Verbände, die Kirchenkreise und ihre Verbände und die Landeskirche sowie die Klöster Loccum und Amelungsborn sind Körperschaften des Kirchenrechts. 2Sie sind nach staatlichem Recht zugleich Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3Als solche handeln sie grundsätzlich öffentlich-rechtlich.


Synonyme: kirchliche Körperschaften
Sprache des Begriffes (2 Zeichen ISO Code): de
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