- Neue Formen der Gemeindeleitung: Mit dem Erprobungsgesetz für die Leitung von Kirchengemeinden (KGLEG) wird ein Modell für flexible Leitungsstrukturen eingeführt. Es erlaubt teilnehmenden Kirchengemeinden, abweichend von den klassischen Presbyterien, alternative Formen der Gemeindeleitung auszuprobieren – eine Chance, auf aktuelle Herausforderungen wie veränderte Gemeindestrukturen zu reagieren.
- Kinder- und Jugendvertretungen gestärkt: Das neue Kinder- und Jugendvertretungsgesetz (KJVG) schafft rechtliche Grundlagen, damit junge Menschen stärker in die kirchliche Arbeit eingebunden werden. Es fördert die eigenständige Gestaltung und Mitverantwortung von Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und auf landeskirchlicher Ebene. Mehr zum Thema Jugenbeteiligung findest du auch hier.
- Erprobung pfarramtlicher Verbindungen: Mit einem weiteren Erprobungsgesetz (ErprG PfV) wird die Kooperation zwischen Kirchengemeinden intensiviert. Pfarrstellen können künftig über Gemeindegrenzen hinweg geteilt werden, um eine flexible und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Dies unterstützt insbesondere kleinere Gemeinden und Regionen mit begrenzten Ressourcen.
Diese Beschlüsse treten am 1. Januar 2025 in Kraft und markieren den Start der Erprobungsphasen. Weitere Details findet ihr in den Beschlüssen unten:
