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Kirchenkreise
Kirchenkreise - Zur Definition
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kirchliche Körperschaften
kirchliche Körperschaften -
Die Kirchengemeinden und ihre Verbände, die Kirchenkreise und ihre Verbände und die Landeskirche sowie die Klöster Loccum und Amelungsborn sind Körperschaften des Kirchenrechts. 2Sie sind nach staatlichem Recht zugleich Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3Als …
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